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Flugverspätungen und -ausfälle: Ihr Leitfaden zur Reiseentschädigung

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Wenn Sie eine Flugverspätung oder Annullierung Ihres letzten Fluges erlebt haben, finden Sie hier unseren Leitfaden zu Entschädigung und Gesetzgebung.
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Flugverspätungen und -ausfälle: Ihr Leitfaden zu Entschädigung oder Entschädigung auf Ihrer Reise wird geschrieben von Die Redaktion RejsRejsRejs.

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Wir haben keine Zeit für Flugverspätungen

Verwirrung, Irritation und wachsende Frustration. Wir alle kennen dieses Gefühl, wenn wir wie geplant am Flughafen ankommen, die obligatorische Sicherheitskontrolle durchlaufen und auf einem der vielen Abflugbildschirme die folgende Meldung sehen: Flug verspätet.

Oder vielleicht wurde Ihr Flug annulliert und plötzlich fühlt es sich an, als sei Ihre Reise zu Ihrem Traumziel auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt.

Wenn Sie eine Pauschalreise mit einem gutes Reisebüro Sie können alles für Sie erledigen, aber wenn Sie selbst gebucht haben, müssen Sie über vieles selbst entscheiden.

Denn welche Rechte haben Sie im Falle einer Flugverspätung oder -annullierung, wenn Sie zufällig zu den vielen Reisenden gehören, deren Reise jedes Jahr aus genau diesen Gründen vorübergehend unterbrochen wird?

Wir zeigen Ihnen nicht nur, worauf Sie Anspruch haben, sondern auch, wo Sie Hilfe bekommen können, damit Sie die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen können.

Deshalb haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zusammengefasst und für Sie, die sich möglicherweise in einer solch langweiligen Situation befinden, verständlich gemacht.

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Der große Überblick über Entschädigungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen

Gemäß EU-Recht „EG 261“ Als Reisender haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf sowohl Entschädigung als auch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person, wenn Ihr Flug drei Stunden oder mehr Verspätung hat. Sie können sogar eine Entschädigung verlangen, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre Verspätung hatte oder annulliert wurde.

Wird Ihnen beispielsweise die Einreise verweigert und Sie werden bei der Boarding-Kontrolle abgewiesen oder kommt es anderweitig zu Flugverspätungen oder Annullierungen, besteht für Sie als Reisender in vielen Fällen die Möglichkeit, eine Flugentschädigung zu erhalten.

Zudem entschied der Europäische Gerichtshof 2018, dass auch Streiks einen Anspruch auf Entschädigung für Fluggäste haben. Dies gilt auch rückwirkend, sodass Fahrgäste, die innerhalb der letzten drei Jahre von Streiks betroffen waren, mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls Anspruch auf Geld haben.

Erwähnenswert ist auch, dass Eltern, die mit einem Kind unter zwei Jahren reisen und kein Flugticket für das Kind besitzen, dennoch Anspruch auf die volle Entschädigung haben können. Dies gilt beispielsweise auch, wenn das Kind auf Ihrem Schoß sitzt und somit keinen eigenen Sitzplatz hat.

Wir bei RejsRejsRejs möchte es unseren Lesern erleichtern zu verstehen, welche Entschädigungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Sie eines der folgenden Ereignisse erleben: Flugverspätungen oder -ausfälle für Ihre zukünftigen Reisen. Wir helfen Ihnen auch zu verstehen, was zu tun ist, wenn Sie bereits in diese unglückliche Situation geraten sind – in manchen Fällen können Sie bis zu 3 Jahre nach einer Flugverspätung oder -annullierung eine Entschädigung erhalten.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Regeln für Verspätungen und Annullierungen, bei denen Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung haben.

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Regeln zur Rechtfertigung der Flugverspätungsentschädigung

Basierend auf den Flugregeln in den Mitgliedstaaten der EU-Verordnung Norwegen, Island, Schweiz mit mehrgelten bei Flugverspätungen folgende Bedingungen. Die geltenden Vorschriften gelten sowohl für die Ankunft als auch für die Abreise in einem Mitgliedstaat. Allerdings besteht in seltenen Fällen auch außerhalb der EU ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen.

Hier wird die Entschädigung allerdings in der Regel halbiert und der Abflug- bzw. Ankunftsflughafen muss weiterhin entweder innerhalb der EU oder in einem der Mitgliedsstaaten der EU-Verordnung liegen.

Hier finden Sie die Bedingungen für Entschädigungen bei Verspätungen

  • Zwei Stunden oder mehr für Flüge unter 1.500 Kilometern: bis zu 250 Euro
  • Drei Stunden oder mehr für Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern: bis zu 400 Euro
  • Vier Stunden oder mehr für Nicht-EU-Flüge von mehr als 3.500 Kilometern: bis zu 600 Euro

Welchen Anspruch haben Sie, wenn der Flug verspätet ist?

Wenn sich Ihr Flug um zwei Stunden oder mehr verspätet, ist die Fluggesellschaft berechtigt, Sie über Ihre Rechte zu informieren. Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Sie folgende Rechte:

  • Getränke und Speisen
  • Zwei kostenlose Telefongespräche und die Möglichkeit zum Senden von E-Mails
  • Hotelunterkunft und Transport zum und vom Flughafen, wenn Sie aufgrund einer Verspätung übernachten müssen
  • Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Entschädigung.

Bitte beachten Sie, dass Sie immer spätestens 45 Minuten vor Ihrem geplanten Abflug am Flughafen eintreffen müssen – auch wenn Sie wissen, dass der Flug verspätet ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Fluggesellschaft schriftlich etwas anderes mitgeteilt hat.

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Regeln für verweigertes Boarding und stornierte Flüge

Wenn es sich nicht um eine Flugverspätung handelt, sondern Ihnen die Beförderung verweigert wird oder Ihr Flug annulliert wurde, besteht in vielen Fällen immer noch die Möglichkeit, eine Entschädigung oder Entschädigung zu erhalten. 

Hier sind die Regeln für die Entschädigung, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder Ihr Flug annulliert wird:

  • Wenn Ihr Flug mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wird – und Sie mit mehr als vier Stunden Verspätung an Ihrem Ziel ankommen
  • Wenn Ihr Flug sieben Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wird – und Sie mit mehr als zwei Stunden Verspätung an Ihrem Ziel ankommen
  • Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung zum Flug verweigert wird

Wenn Sie Anspruch auf Entschädigung haben, haben Sie als Reisender das Recht, den Betrag entweder in bar, per Überweisung oder per Scheck auszahlen zu lassen. In einigen Fällen kann die Fluggesellschaft Sie mit Reisegutscheinen entschädigen. Sie als Reisender müssen dies jedoch schriftlich akzeptieren.

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Welchen Anspruch haben Sie, wenn Ihr Flug annulliert wird?

Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf eine der folgenden Entschädigungen:

  • Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Bezieht sich die Stornierung auf eine Anschlussflughaben Sie außerdem Anspruch auf einen Rückflug zum ersten Abflugort so bald wie möglich
  • Bezahlung der Reise zum Zielort so schnell wie möglich. Die Fluggesellschaft muss die Kosten für die Reise mit einer anderen Fluggesellschaft bezahlen, wenn sie Ihnen selbst keinen Sitzplatz auf dem ersten verfügbaren Flug anbieten kann.
  • Umbuchung der Reise auf einen späteren Termin Ihrer Wahl, sofern Plätze verfügbar sind

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Meinung nicht ändern und eine andere Entschädigungsoption wählen können, sobald Sie eine der drei Optionen gewählt haben.

Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie möglicherweise außerdem Anspruch auf Folgendes:

  • Essen und Trinken sowie ggf. Unterkunft und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, wenn Sie auf einen Umflug warten
  • Entschädigung für Aufwendungen, beispielsweise für Hotelaufenthalte, die aufgrund einer Annullierung durch die Fluggesellschaft kurz vor dem Abflugdatum entfallen
  • Wirtschaftlicher Ausgleich

Es ist die Pflicht der Fluggesellschaft, Sie über Ihre Entschädigungsansprüche im Falle einer Annullierung Ihres Fluges zu informieren. Es ist eine gute Idee, dies schriftlich zu erhalten.

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Wann können Sie keine Entschädigung oder Entschädigung verlangen?

In bestimmten Fällen können Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird. Hier sind Beispiele hierfür:

  • Der Check-In ist zu spät
  • Der Zugang wurde aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen verweigert
  • Fehlender/nicht ausreichender Ausweis
  • Fehlendes Visum oder andere Einreisegenehmigung
  • Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft

Es liegt immer in Ihrer Verantwortung als Reisender, dafür zu sorgen, dass Sie pünktlich am Flughafen ankommen, Ihr Gepäck in Ordnung haben und Visabestimmungen und die Regeln der Fluggesellschaft zu befolgen. Denken Sie deshalb immer daran, alle praktischen Fragen rechtzeitig von zu Hause aus zu klären.

In manchen Fällen haben Sie als Reisender keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz, selbst wenn es zu einer Verspätung des Fluges kommt und Sie hierfür kein Verschulden trifft. Dies kann daran liegen, dass die Verspätung nicht auf die Schuld der Fluggesellschaft zurückzuführen ist, sondern auf schlechtes Wetter, Naturkatastrophen, terroristische Bedrohungen oder nicht im Voraus angekündigte illegale Streiks.

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Bedenken Sie dies, wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind

Es ist äußerst wichtig, dass Sie alle Dokumente zu Ihrem Flug aufbewahren. Dazu gehören alle Quittungen und Bordkarten. Es empfiehlt sich außerdem, Fotos zu machen, um Zeit und Ort zu dokumentieren und beispielsweise Ihre Verspätung nachzuweisen.

Wenn Sie sowohl Belege als auch Bordkarten aufbewahrt haben, besteht sogar die Chance auf eine Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge bis zu drei Jahre zurück.

Bei erheblicher Verspätung – also ab zwei Stunden – haben Sie zudem Anspruch auf Essen, Getränke und Telefongespräche über Ihre Fluggesellschaft.

Bei weiterer Verspätung ist auch eine Unterbringung in einem Hotel möglich; Es spielen jedoch verschiedene Faktoren eine Rolle. beispielsweise der Tageszeit, der Mitnahme von Kleinkindern oder dem Krankheits- bzw. Behinderungsfall.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, von der Fluggesellschaft vor Ort eine zusätzliche Entschädigung zu erhalten, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass dies die Möglichkeit, eine höhere finanzielle Entschädigung oder eine Entschädigung für die Verspätungen zu erhalten, erheblich verringert.

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Möchten Sie sich über eine Flugverspätung oder -annullierung beschweren?

Wenn die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigert, sollten Sie sich zunächst bei der Fluggesellschaft beschweren, bei der Sie die Tickets gekauft haben.

Wenn Sie innerhalb von vier Wochen nichts von der Fluggesellschaft hören, sollten Sie auf eine Antwort drängen. Laut Europäischer Kommission ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Monaten zu antworten.

Wenn die Fluggesellschaft innerhalb von zwei Monaten immer noch nicht auf Ihre Beschwerde reagiert oder Sie überhaupt keine Antwort erhalten haben, können Sie sich kostenlos bei der dänischen Verkehrsbehörde beschweren, wenn Ihr Abflug in Dänemark war oder Sie mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Land nach Dänemark gereist sind.

Wenn Ihr Flug von einem EU-Land oder von einem Land außerhalb der EU in ein anderes EU-Land als Dänemark abfliegt, müssen Sie sich bei der Behörde in dem Land beschweren, von dem der Flug abflog oder abfliegen sollte.

In Dänemark beträgt die Verjährungsfrist für Beschwerden 3 Jahre, sodass Sie bis zu 3 Jahre nach Ihrer Flugverspätung oder -annullierung eine Entschädigung erhalten können.

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So erhalten Sie Hilfe

Für die meisten Menschen sind die Regeln darüber, worauf sie als Reisender Anspruch haben, ziemlich verwirrend und können schnell das Gefühl vermitteln, dass sich der Aufwand vielleicht nicht lohnt. Daher nehmen viele Reisende die Rechte, die ihnen eigentlich zustehen, nicht wahr.

Den ersten Schritt können Sie zum Glück ganz einfach selbst machen und es gibt auch Agenturen, die Ihnen weiterhelfen können.

Wenn Ihre Fluggesellschaft in der EU ansässig ist, gibt es einen einfachen Weg.

Wenn Sie mit der Entscheidung der Fluggesellschaft in Ihrem Entschädigungsfall unzufrieden sind, können Sie sich an die dänische Transportbehörde wenden, die kostenlose Hilfe anbietet. Sie müssen lediglich ein Formular ausfüllen. Formular, das Sie hier finden könnenDie dänische Transportbehörde prüft Ihren Fall kostenlos und teilt Ihnen mit, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Wird Ihrer Beschwerde stattgegeben, muss die Fluggesellschaft innerhalb von vier Wochen eine Entschädigung bzw. Erstattung der Reisekosten zahlen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie sich erneut an die dänische Transportbehörde wenden, die die Fluggesellschaft in Ihrem Namen benachrichtigt – dies ist allerdings kostenpflichtig.

Es gibt eine Reihe von Unternehmen, die ähnliche Dienstleistungen anbieten. Beachten Sie jedoch, dass diese Unternehmen einen Teil Ihrer Entschädigung als Gebühr einbehalten und zudem in Dänemark für ihre Geschäftspraktiken kritisiert wurden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, zunächst selbst aktiv zu werden, indem Sie sich an die Fluggesellschaft wenden und anschließend kostenlose Hilfe bei der dänischen Transportbehörde in Anspruch nehmen. wenn Ihre Fluggesellschaft gehört zur EU.

Wenn Sie hingegen mit einer Fluggesellschaft reisen, die nicht gehört zu einem EU-Land, können Sie verwenden AirHelp oder andere Unternehmen, die bei der Entschädigung für Flugverspätungen oder -ausfälle helfen können, da es selbst in dieser Situation deutlich schwieriger ist, eine Entschädigung zu erhalten.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise, ob mit oder ohne Flugverspätung – wir hoffen, Sie benötigen diesen Ratgeber nicht allzu oft.


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